Blitzschutz – Sicherheit für Ihr Gebäude
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres Blitzschutzsystems.
Von modernen Blitzschutzanlagen für Wohngebäude, über Büro- und Geschäftshäusern, bis zu Industriekomplexen und Landwirtschaftliche Anlagen – alles aus einer Hand, mit uns, als Ihr zuverlässiger Partner!
Blitzschutz – Sicherheit für Ihr Gebäude
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres Blitzschutzsystems.
Von modernen Blitzschutzanlagen für Wohngebäude, über Büro- und Geschäftshäusern, bis zu Industriekomplexen und Landwirtschaftliche Anlagen – alles aus einer Hand, mit uns, als Ihr zuverlässiger Partner!
Das Äußere Blitzschutzsystem
Der Äußerer Blitzschutz dient zum Schutz Ihres Gebäudes bei einem direkten Blitzeinschlag. Dabei werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um mechanische oder thermische Schäden am Gebäude, aber vor allem auch direkte (z.B. durch Überschläge) und indirekte (z.B. durch Brände) Personenschäden zu vermeiden.
Es wird zwischen
- Fangeinrichtungen,
- Ableitungsanlage
- und Erdungsanlage unterschieden.
Für die Ausführung gibt es diverse Möglichkeiten ein Äußeres Blitzschutzsystem gemäß Ihrer Vorstellungen zu realisieren. Beziehen Sie uns rechtzeitig in die Planungsphase mit ein, sodass wir gemeinsam ein, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, Konzept entwickeln können.
Unser Leistungsumfang zum Äußeren Blitzschutz umfasst dabei:
Individuelle Planung und Konzeptentwicklung gemäß der aktuellen Normen
Errichtung, Instandsetzung, Erweiterung und Reparatur Ihrer Äußeren Blitzschutzanlage
Überprüfung und Revision einschließlich Wartungsservice von vorhandenen Anlagen
Schutzklassenberechnung / Risikoanalyse für Blitzschutzsysteme anhand gegebener Parameter
Erdungsanlagen als Potentialsteuerung, einschließlich Berechnung, Projektierung und Überprüfung
Fangeinrichtung
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres Elektro- und Blitzschutzsystems.
Mehr erfahrenFangeinrichtung
Die Fangeinrichtungen sind Soll- Einschlagsstellen des Blitzes und leiten den Strom direkt über die Ableitungsanlage und somit in die Erdungsanlage ab.
Die Positionierung der Fangeinrichtung ist abhängig von der Schutzklasseneinteilung nach DIN EN 62-305 (DIN V VDE V 0185-305) und wird mit Hilfe dreier Verfahren ermittelt:
- Blitzkugelverfahren
Beim Blitzkugelverfahren kann man sich vereinfacht vorstellen, dass eine imaginäre Kugel, deren Durchmesser abhängig von der Blitzschutzklasse ist, über die zu schützende Anlage gerollt wird. Überall wo die Kugel das Objekt berührt, ist eine Fangeinrichtung notwendig.
- Schutzwinkelverfahren
Beim Schutzwinkelverfahren wird in Abhängigkeit der Blitzschutzklasse und der Bezugsebene ein Winkel errechnet, welcher die geschützte Fläche um die Fangeinrichtung herum definiert.
- Maschenverfahren
Beim Maschenverfahren wird in Abhängigkeit der Blitzschutzklasse und somit der Maschenweite ein Netz aus Fangeinrichtungen errichten. Dies wird vor allem zum Schutz ebener Flächen verwendet.
Durch die fachgerechte Kombination aller drei Verfahren lässt sich eine Fangeinrichtung entwerfen, die gemäß dem Schutzziel und der Blitzschutzklasse entsprechende Blitzeinschläge kontrolliert auffangen und somit Schäden an der Gebäudesubstanz verhindern kann.
Dabei ist vor allem die Einhaltung der notwendigen Trennungsabstände zu den Dachaufbauten, metallischen Konstruktionen oder elektrischen Anlagen (z.B. Lüfter oder PV-Anlagen) zu beachten.
Ableitungen
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Mehr erfahrenAbleitungen
Die Ableitungsanlage verbindet die Fangeinrichtung auf möglichst kürzestem Weg mit der Erdungsanlage.
Sie besteht meist aus mehreren senkrecht am zu schützenden Objekt heruntergeführten Leitungen, deren Anzahl und Abstand zueinander abhängig von der Blitzschutzklasse nach DIN EN 62-305 (DIN V VDE V 0185-305) ist.
Blitzschutzklasse | Typischer Abstand der Ableitungen |
1 | 10 m |
2 | 10 m |
3 | 15 m |
4 | 20 m |
Tabelle 1 Typische Abstände zwischen den Ableitungen
Die Ableitungen besitzen aufgrund ihres großen Querschnittes einen hohen elektrischen Leitwert. Somit wird gewährleistet, dass der Blitzstrom sicher entlang der Außenseite des Objektes in die Erde fließt und die thermische Belastung auf ein vertretbares Maß reduziert wird.
Dabei gibt es diverse Ausführungsmöglichkeiten und Materialien um Ihren Wünschen gerecht zu werden. Von einer Installation der Ableitungen Unterputz in der Dämmfassade, an den Fallrohren oder Aufputz am Mauerwerk, von Ø8mm Aluminium- oder Kupferleitungen bis hin zu hochspannungsfesten Ableitungen – wir beraten Sie gern!
Wichtig bei der Installation der Ableitung ist auch die Einhaltung der Trennungsabstände zwischen den Gebäudeableitungen und metallischen Konstruktionen oder elektrischen Anlagen (z.B. Außenleuchten). Kann dieser nicht eingehalten werden, kann eine Erhöhung der Anzahl notwendig werden.
Erdungsanlage
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Mehr erfahrenErdungsanlage
Die Erdungsanlage gehört grundsätzlich zum Äußeren Blitzschutz und hat die Aufgabe, den Blitzstrom in die Erde abzuleiten, wo dieser verteilt werden kann. Um den Personenschutz zu gewährleisten und Beschädigungen an Anlagenteilen zu verhindern, ist eine fachgerechte Planung und Ausführung der Erdungsanlage nach DIN EN 62-305 (DIN V VDE V 0185-305) notwendig. Bei Neubauten ist weiterhin die „Fundamenterder-Norm“ DIN 18014 zu beachten (nähere Informationen finden Sie hier).
Für die Nutzung im Bereich des Äußeren Blitzschutzes werden grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Erdern unterschieden:
Typ A
Als Erder vom Typ A werden einzelne Erder bezeichnet, welche senkrecht oder waagerecht ausgeführt werden. Diese sind jeweils direkt mit einer Ableitung und nach Möglichkeit untereinander zu verbinden.
- Tiefenerder
Der Tiefenerder setzt sich meist aus einzelnen Rund-Elementen zusammen, welche mittels mechanischer Krafteinwirkung senkrecht in die Erde getrieben werden. Dabei können je nach Erdbeschaffenheit Tiefen von 9m und mehr notwendig werden. Querschnitt (Ø20mm oder Ø25mm) und Material (Stahl feuerverzinkt oder Edelstahl V4A) werden je nach Anwendungsfall ausgewählt.
- Strahlenerder
Im Gegensatz zum Tiefenerder werden Strahlenerder oberflächennah (ca. 1m tief) ins Erdreich eingebracht und verlaufen horizontal. Dabei kommt Bandmaterial oder Runddraht zur Anwendung. Die Mindestlänge eines Strahlenerders ist doppelt so lang, wie die eines Vertikalerders.
Typ B
- Ringerder
Ein Ringerder besteht aus einem überwiegend im Erdreich verlegten Flach- oder Rundleiter. Dieser muss im frostfreien Bereich ausgeführt werden (idealerweise zwischen 0,60-0,80m Tiefe) und sollte ca. 1m vom Gebäude entfernt verlegt werden. Er besteht idealerweise aus korrosionsbeständigem V4A-Material um eine möglichst hohe Lebensdauer zu gewährleisten.
- Fundamenterder
Der Fundamenterder wird in der Bodenplatte oder in den Streifenfundamenten verlegt. Bei Neubauten gilt speziell die DIN 18014.
Um die ordnungsgemäße Funktion der Erdungsanlage zu gewährleisten, erfolgt die Erstellung der Erdungsanlage unter Berücksichtigung folgender Anforderungen.
- Sicherstellen der Personensicherheit
- Korrosionsbeständigkeit
- mechanische Verschleißfestigkeit
- Ableitung des maximal möglichen Fehlerstroms und Beherrschung dessen thermischer Energie
Ist ein Äußeres Blitzschutzsystem Pflicht?
Verpflichtend ist die Installation eines Äußeren Blitzschutzsystems nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vorschreiben kann dies zum Beispiel die Landesbauordnung, welche aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (hier gehts zur LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 sagt im §46 Absatz 1 “Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.”
Dies können z.B. Gebäude sein
- die Ihre Umgebung deutlich überragen (Hochhäuser, Türme, Kirchen, …)
- in denen Kulturgüter oder Menschen in besonderer Weise zu schützen sind (Krankenhaus, …)
- die feuergefährdete Bereiche aufweisen (Reetdach, Holzdacheindeckung, …)
- in denen explosionsgefährliche Stoffe lagern
Aber auch die Gebäudeversicherung oder die Baugenehmigung kann eine Äußere Blitzschutzanlage vorschreiben. In jedem Fall ist ein Äußeres Blitzschutzsystem nicht zum Nachteil des Eigentümers und somit eine lohnende Investition.
Was kostet Blitzschutz?
Die Kosten einer Äußeren Blitzschutzanlage hängen von vielen Faktoren ab. Zum einen von der notwendigen Blitzschutzklasse. Diese bestimmt den Schutzgrad und somit die Anzahl an notwendigen Fangleitungen und Ableitungen. Zum anderen vom gewünschten Material der Blitzschutzleitungen und sonstigen örtlichen Gegebenheiten (Dachdeckung, Dachaufbauten, Fassadenarten, …). Selbstverständlich haben auch die Gebäudeabmaße einen direkten Einfluss auf die Kosten für eine Äußere Blitzschutzanlage. Deshalb ist eine Kosten-Pauschale schwierig zu definieren, vor allem für Gewerbebauten und Industrieanlagen. Die Kosten für Blitzschutz, bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlage, für Einfamilienhäuser liegen meist im unteren 4-stelligen Bereich.
Oftmals werden die Kosten betrachtet, ohne die Kosten im Schadensfall ins Verhältnis zu setzen. Kommt es zu einem Brand infolge eines direkten Blitzschlages, ist das Gebäude danach oftmals nicht mehr zu retten – sei es durch das Feuer oder durch das Löschwasser. Dabei werden nicht nur Sachwerte, sondern auch emotionale Werte wie z.B. Daten, Fotoalben, Ordner oder Erinnerungsstücke zerstört, die keine Verischerung der Welt ersetzen kann.
Woraus bestehen Blitzableiter?
Das meistverwendete Material für Blitzschutzleitungen in Deutschland ist Aluminium. Dieses hat den Vorteil, dass es preiswert, leicht zu verarbeiten und gut elektrisch leitend ist. Alternativ werden bei größerer Beanspruchung auch Stahldrähte entweder aus Edelstahl oder aus feuerverzinktem Stahl installiert. Auch Kupfer wird entweder aus optischen oder aus korrosionstechnischen Gründen verbaut. Der Querschnitt der Blitzschutzleitungen beträgt in der Regel Ø8-10mm.
Seit Anfang der 2000er Jahre gibt es spezielle hochspannungsfeste, isolierte Leitungen, welche aus einem Kupfer-Innenleiter und einer Kunststoff-Isolierung bestehen. Diese werden für spezielle Anwendungen zur Einhaltung der Trennungsabstände installiert.
Was sind Blitzschutzklassen und welche gibt es?
Die europäische Blitzschutznorm DIN EN 62 – 305 sieht insgesamt 4 Blitzschutzklassen vor. Beginnend bei der Schutzklasse 4 mit dem geringsten Schutzgrad bis zur Schutzklasse 1 mit den höchsten Anforderungen an das Blitzschutzsystem. Die Blitzschutzklasse wird durch eine Blitzschutzrisikoanalyse ermittelt und hat Auswirkungen z.B. auf die Maschenweite der Fangleitungen, auf die Abstände zwischen den Ableitungen oder auf die Prüfintervalle der Anlage.
In der Publikation der deutschen Versicherer (GDC e.V.) zur Schadensverhütung “Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz” werden verschiedene Richtwerte für unterschiedliche Gebäudenutzungen aufgelistet. Pflege- und Altenheime werden meist in die Schutzklasse 3 eingeordnet, Krankenhäuser in die Schutzklasse 2 und Rechenzentren in die Schutzklasse 1.
Von wem und wie oft müssen Blitzschutzanlagen gewartet / geprüft werden?
Generell darf die Prüfung eines Blitzschutzsystems nur von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Das bedeutet, der Prüfer muss aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen geeignet sein, sowie Kenntnis der einschlägigen Blitzschutznormen besitzen. Dabei werden 2 Arten von Prüfungen unterschieden:
Die Komplettprüfung umfasst:
- die Kontrolle der technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- die Besichtigung des Zustandes des Gesamtsystems auf lose Verbindungen, defekte Befestigungen, Änderungen der baulichen Anlage, usw.
- die Messung der Durchgängigkeit der Verbindungen und der Erdungsanlage an allen Messstellen
Die Sichtprüfung umfasst:
- die Kontrolle der technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- die Besichtigung des Zustandes des Gesamtsystems auf lose Verbindungen, defekte Befestigungen, Änderungen der baulichen Anlage, usw.
Jede dieser Prüfungen wird in einem Prüfbuch dokumentiert. Sofern keine anderen Anforderungen durch Gesetze oder Vorschriften definiert sind gelten folgende Blitzschutz-Wartungsintervalle:
Blitzschutzklasse 1 und 2:
- Komplettprüfung alle 2 Jahre
- Sichtprüfung jedes Jahr (Teil der jeweiligen Komplettprüfung)
Blitzschutzklasse 3 und 4:
- Komplettprüfung alle 4 Jahre
- Sichtprüfung alle 2 Jahre (Teil der jeweiligen Komplettprüfung)
Wer erfand den Blitzableiter?
Als Erfinder des Blitzableiters gilt der Amerikaner Benjamin Franklin. Dieser wurde 1706 geboren und verstarb 1790 in Philadelphia. Als Universalgenie bekannt, beschrieb er im April 1749 seine Beobachtungen über Gewitter und schlug 1750 ein Experiment mit einer langen Eisenstange vor, welche die Elektrizität einer Gewitterwolke ableiten sollte.
Ist ein Äußeres Blitzschutzsystem Pflicht?
Verpflichtend ist die Installation eines Äußeren Blitzschutzsystems nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vorschreiben kann dies zum Beispiel die Landesbauordnung, welche aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (hier gehts zur LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 sagt im §46 Absatz 1 “Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.”
Dies können z.B. Gebäude sein
- die Ihre Umgebung deutlich überragen (Hochhäuser, Türme, Kirchen, …)
- in denen Kulturgüter oder Menschen in besonderer Weise zu schützen sind (Krankenhaus, …)
- die feuergefährdete Bereiche aufweisen (Reetdach, Holzdacheindeckung, …)
- in denen explosionsgefährliche Stoffe lagern
Aber auch die Gebäudeversicherung oder die Baugenehmigung kann eine Äußere Blitzschutzanlage vorschreiben. In jedem Fall ist ein Äußeres Blitzschutzsystem nicht zum Nachteil des Eigentümers und somit eine lohnende Investition.
Was kostet Blitzschutz?
Die Kosten einer Äußeren Blitzschutzanlage hängen von vielen Faktoren ab. Zum einen von der notwendigen Blitzschutzklasse. Diese bestimmt den Schutzgrad und somit die Anzahl an notwendigen Fangleitungen und Ableitungen. Zum anderen vom gewünschten Material der Blitzschutzleitungen und sonstigen örtlichen Gegebenheiten (Dachdeckung, Dachaufbauten, Fassadenarten, …). Selbstverständlich haben auch die Gebäudeabmaße einen direkten Einfluss auf die Kosten für eine Äußere Blitzschutzanlage. Deshalb ist eine Kosten-Pauschale schwierig zu definieren, vor allem für Gewerbebauten und Industrieanlagen. Die Kosten für Blitzschutz, bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlage, für Einfamilienhäuser liegen meist im unteren 4-stelligen Bereich.
Oftmals werden die Kosten betrachtet, ohne die Kosten im Schadensfall ins Verhältnis zu setzen. Kommt es zu einem Brand infolge eines direkten Blitzschlages, ist das Gebäude danach oftmals nicht mehr zu retten – sei es durch das Feuer oder durch das Löschwasser. Dabei werden nicht nur Sachwerte, sondern auch emotionale Werte wie z.B. Daten, Fotoalben, Ordner oder Erinnerungsstücke zerstört, die keine Verischerung der Welt ersetzen kann.
Woraus bestehen Blitzableiter?
Das meistverwendete Material für Blitzschutzleitungen in Deutschland ist Aluminium. Dieses hat den Vorteil, dass es preiswert, leicht zu verarbeiten und gut elektrisch leitend ist. Alternativ werden bei größerer Beanspruchung auch Stahldrähte entweder aus Edelstahl oder aus feuerverzinktem Stahl installiert. Auch Kupfer wird entweder aus optischen oder aus korrosionstechnischen Gründen verbaut. Der Querschnitt der Blitzschutzleitungen beträgt in der Regel Ø8-10mm.
Seit Anfang der 2000er Jahre gibt es spezielle hochspannungsfeste, isolierte Leitungen, welche aus einem Kupfer-Innenleiter und einer Kunststoff-Isolierung bestehen. Diese werden für spezielle Anwendungen zur Einhaltung der Trennungsabstände installiert.
Was sind Blitzschutzklassen und welche gibt es?
Die europäische Blitzschutznorm DIN EN 62 – 305 sieht insgesamt 4 Blitzschutzklassen vor. Beginnend bei der Schutzklasse 4 mit dem geringsten Schutzgrad bis zur Schutzklasse 1 mit den höchsten Anforderungen an das Blitzschutzsystem. Die Blitzschutzklasse wird durch eine Blitzschutzrisikoanalyse ermittelt und hat Auswirkungen z.B. auf die Maschenweite der Fangleitungen, auf die Abstände zwischen den Ableitungen oder auf die Prüfintervalle der Anlage.
In der Publikation der deutschen Versicherer (GDC e.V.) zur Schadensverhütung “Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz” werden verschiedene Richtwerte für unterschiedliche Gebäudenutzungen aufgelistet. Pflege- und Altenheime werden meist in die Schutzklasse 3 eingeordnet, Krankenhäuser in die Schutzklasse 2 und Rechenzentren in die Schutzklasse 1.
Von wem und wie oft müssen Blitzschutzanlagen gewartet / geprüft werden?
Generell darf die Prüfung eines Blitzschutzsystems nur von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Das bedeutet, der Prüfer muss aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen geeignet sein, sowie Kenntnis der einschlägigen Blitzschutznormen besitzen. Dabei werden 2 Arten von Prüfungen unterschieden:
Die Komplettprüfung umfasst:
- die Kontrolle der technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- die Besichtigung des Zustandes des Gesamtsystems auf lose Verbindungen, defekte Befestigungen, Änderungen der baulichen Anlage, usw.
- die Messung der Durchgängigkeit der Verbindungen und der Erdungsanlage an allen Messstellen
Die Sichtprüfung umfasst:
- die Kontrolle der technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- die Besichtigung des Zustandes des Gesamtsystems auf lose Verbindungen, defekte Befestigungen, Änderungen der baulichen Anlage, usw.
Jede dieser Prüfungen wird in einem Prüfbuch dokumentiert. Sofern keine anderen Anforderungen durch Gesetze oder Vorschriften definiert sind gelten folgende Blitzschutz-Wartungsintervalle:
Blitzschutzklasse 1 und 2:
- Komplettprüfung alle 2 Jahre
- Sichtprüfung jedes Jahr (Teil der jeweiligen Komplettprüfung)
Blitzschutzklasse 3 und 4:
- Komplettprüfung alle 4 Jahre
- Sichtprüfung alle 2 Jahre (Teil der jeweiligen Komplettprüfung)
Wer erfand den Blitzableiter?
Als Erfinder des Blitzableiters gilt der Amerikaner Benjamin Franklin. Dieser wurde 1706 geboren und verstarb 1790 in Philadelphia. Als Universalgenie bekannt, beschrieb er im April 1749 seine Beobachtungen über Gewitter und schlug 1750 ein Experiment mit einer langen Eisenstange vor, welche die Elektrizität einer Gewitterwolke ableiten sollte.
Unsere Leistungen, unser Service – Für Sie
Äußerer Blitzschutz
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres Äußeren Blitzschutzsystems.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres Inneren Blitzschutzsystems.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihrer Blitzschutz-Erdungsanlage.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihrer Elektroanlage und -geräte.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet sowohl die normgerechte Planung, als auch die Errichtung und Ausführung, sowie die Wartung und Instandhaltung Ihres individuellen IT-Systems.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Wartung und Instandhaltung Ihres Elektro- und Blitzschutzsystems. Wir bieten Ihnen umfangreiche Service-Leistungen aus einer Hand.